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LSG Hessen, 21.11.1978 - L 4 V 441/77 |
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- BSG, 05.04.1974 - 9 RV 352/73
Auszug aus LSG Hessen, 21.11.1978 - L 4 V 441/77
Sind Erkrankungen als Schädigungsfolge im Sinne des § 1 BVG bindend abgelehnt worden und wird ihre Anerkennung in einem Verfahren nach § 40 Abs. 1 VfG-KOV durch Zugunstenbescheid betrieben und gleichzeitig die Feststellung eines seit dem letzten Krieg bestehenden Leidens als weiterer Schädigungsfolge begehrt, so ist hinsichtlich dieses Leidens der ursächliche Ablehnungsbescheid -durch eine erstmalige Entscheidung- zu ergänzen (Fortführung von BSG 9 RV 352/73).Dies trifft auch entsprechend den vorliegenden Fall der Klägerin, die eine Ergänzung der angefochtenen Entscheidung nicht wegen Änderung der Verhältnisse, sondern durch einen weiteren Erstbescheid begehrt, da der Erstbescheid des Beklagten vom 21. Januar 1970 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 1970 wie auch die Ablehnung eines Zugunstenbescheides durch Bescheid des Beklagten vom 30. Juni 1975 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. September 1975 über die "Nervenschwäche" keine Entscheidung getroffen hat und es somit der Ergänzung "durch eine erstmalige Entscheidung" im Sinne des Urteils des BSG vom 21. Mai 1974 - 9 RV 352/73 - bedarf.
- BSG, 06.10.1977 - 9 RV 66/76
Klage gegen einen Zugunstenbescheid über Höherbewertung der MdE wegen besonderen …
- BSG, 29.11.1973 - 10 RV 617/72
Nachträgliche Berufsbeeinträchtigung durch neue schädigungsunabhängige Leiden
Auszug aus LSG Hessen, 21.11.1978 - L 4 V 441/77
Sowohl der begehrte Zugunstenbescheid wie auch die Entscheidung über die Nervenschwäche stellen beides Teilfaktoren eines einheitlichen Rentenanspruches dar, wenn auch die einzelnen Ansprüche verselbständigt sind (vgl. hierzu für die Berücksichtigung der verschiedenen Teilfaktoren nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 BVG BSGE 36/285; 37/80, 84;… SozR 3900 § 40 Nr. 3 S. 9). - BSG, 25.01.1974 - 10 RV 261/73
Schädigungsunabhängiger Nachschaden
Auszug aus LSG Hessen, 21.11.1978 - L 4 V 441/77
Sowohl der begehrte Zugunstenbescheid wie auch die Entscheidung über die Nervenschwäche stellen beides Teilfaktoren eines einheitlichen Rentenanspruches dar, wenn auch die einzelnen Ansprüche verselbständigt sind (vgl. hierzu für die Berücksichtigung der verschiedenen Teilfaktoren nach § 30 Abs. 1 und Abs. 2 BVG BSGE 36/285; 37/80, 84;… SozR 3900 § 40 Nr. 3 S. 9).